- Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
- Das Festbüro befindet sich am Festzelt.
- Den Anweisungen der Polizei, Feuerwehr, Festleitung und Zugführer ist Folge zu leisten.
- Es müssen mind. 50 Festzeichen je Trachtenverein gelöst werden.
- Ortsvereine sind von dieser Klausel ausgenommen.
- Der Nachkauf von Festzeichen, Essens- und Getränkemarken gegen Rechnung ist nur im Festbüro möglich.
Beim Mittagessen erfolgt die Essens- und Getränkeabgabe nur gegen Marken.
Übrige Essens- oder Getränkemarken können am Festsonntag pro Verein nur einmalig und mit max. 15 Prozent der abgenommenen Marken ab 14:30 Uhr im Festbüro zurückgegeben werden. - Das Festbüro ist am Festsonntag bis 16:00 Uhr geöffnet
- Taferlbuam sind vom gemeldeten Verein selbst zu stellen. Jeder Verein mit Musik hat zusätzlich einen Zugführer und einen Zugtaferlbuam zu stellen.
- Um die Teilnahme am Festgottesdienst.
- Der Schnapsverkauf durch Marketenderinnen ist auf dem Kirchplatz während des Festgottesdienstes untersagt.
- Die Anmeldung muss spätestens am 30. April 2019 der Festleitung vorliegen.
- Für Unfälle, Sachbeschädigungen und Diebstahl jeglicher Art, auch gegenüber Privatpersonen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Auf Erinnerungsgaben wird zu Gunsten eines wohltätigen Zweckes verzichtet.
- Mit der Anmeldung erkennt der Verein die Festbestimmungen an.
- Änderungen im Programm bleiben der Festleitung vorbehalten.
Wir wünschen allen Vereinen und Festgästen frohe und gesellige Stunden in Altötting.
Veranstalter: Volkstrachtenverein Altötting e. V.