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Willkommen beim Volkstrachtenverein Altötting
  1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
  2. Das Festbüro befindet sich am Festzelt.
  3. Den Anweisungen der Polizei, Feuerwehr, Festleitung und Zugführer ist Folge zu leisten.
  4. Es müssen mind. 50 Festzeichen je Trachtenverein gelöst werden.
  5. Ortsvereine sind von dieser Klausel ausgenommen.
  6. Der Nachkauf von Festzeichen, Essens- und Getränkemarken gegen Rechnung ist nur im Festbüro möglich.
    Beim Mittagessen erfolgt die Essens- und Getränkeabgabe nur gegen Marken.
    Übrige Essens- oder Getränkemarken können am Festsonntag pro Verein nur einmalig und mit max. 15 Prozent der abgenommenen Marken ab 14:30 Uhr im Festbüro zurückgegeben werden.
  7. Das Festbüro ist am Festsonntag bis 16:00 Uhr geöffnet
  8. Taferlbuam sind vom gemeldeten Verein selbst zu stellen. Jeder Verein mit Musik hat zusätzlich einen Zugführer und einen Zugtaferlbuam zu stellen.
  9. Um die Teilnahme am Festgottesdienst.
  10. Der Schnapsverkauf durch Marketenderinnen ist auf dem Kirchplatz während des Festgottesdienstes untersagt.
  11. Die Anmeldung muss spätestens am 30. April 2019 der Festleitung vorliegen.
  12. Für Unfälle, Sachbeschädigungen und Diebstahl jeglicher Art, auch gegenüber Privatpersonen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  13. Auf Erinnerungsgaben wird zu Gunsten eines wohltätigen Zweckes verzichtet.
  14. Mit der Anmeldung erkennt der Verein die Festbestimmungen an.
  15. Änderungen im Programm bleiben der Festleitung vorbehalten.

Wir wünschen allen Vereinen und Festgästen frohe und gesellige Stunden in Altötting.
Veranstalter: Volkstrachtenverein Altötting e. V.

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